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Ãëàâíàÿ
Ìàòåìàòèêà è ôèçèêà
Ìàòåðèàëîâåäåíèå
Ìåäèöèíà çäîðîâüå îòäûõ
Íîòàðèàò
Îáùåíèåýòèêà ñåìüÿ áðàê
Áàíêîâñêîå áèðæåâîå äåëî è ñòðàõîâàíèå
Áåçîïàñíîñòü æèçíåäåÿòåëüíîñòè è îõðàíà òðóäà
Áèîëîãèÿ è åñòåñòâîçíàíèå
Áóõãàëòåðñêèé ó÷åò è àóäèò
Âîåííîå äåëî è ãðàæäàíñêàÿ îáîðîíà
Èíôîðìàòèêà
Èñêóññòâî è êóëüòóðà
Èñòîðè÷åñêèå ëè÷íîñòè
Èñòîðèÿ
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Íàó÷íî-îáðàçîâàòåëüíûé ïîðòàë
2FJ.RU
Ãëàâíàÿ

Èñòîðèÿ Ãåðìàíèè

Èñòîðèÿ Ãåðìàíèè

Kapitel 1: Von der römisch-germanischen Zeit bis zur Teilung des

Franreiches 843/870

2 Germanen

Die Bezeichnung Germanen wird auf eine Vielzahl von Völkern und Stämmen in

Nord- und Mitteleuropa, die der sogenannten indo-germanischen Sprachfamilie

angehören, anwendet. Der Name, dessen Bedeutung unklar ist, wurde

ursprünglich von den Kelten für benachbarte nichtkeltische Stämme

gebraucht.

Im südlichen Teil Skandinaviens bildete sich seit Beginn der Bronzezeit (2

Jahrtausend v.Chr) ein zusammenhängender Kulturkreis, der sich (wegen der

Klimaverschlechterung) nach Westen bis in die Niederlande und nach Osten

ausbreitete.

Schon früh (etwa 2 Jahrtausend v.Chr) gab es Siedlungsverbände, die sich

durch gemeinsame Sprache, Abstammung (= ïðîèñõîæäåíèå), Königssippe (ðîä),

Götterverehrung (ïîêëîíÿòüñÿ), Sitten (îáû÷àé), und Traditionen einander

zugehörig und von ihren Nachbarn unterschieden fühlen.

Die Geschichtswissenschaft hat die Germanen in die Grossgruppen der West-,

Ost- und Nordgermanen eingeteilt. Westgermanen nennt man alle jene

Völkerschaften, die in den ersten Jahrhunderten unserer Zeitrechnung

zwischen Rhein und Elbe, zwischen Nordseeküste und Donau wohnten. Sie sind

wieder nach ihren Siedlungsgebieten eingeteilt worden in die a) Rhein-Weser-

Germanen (Bataver, Ubier, Tenkterer, Brukterer -> 3. Jahrhundert haben die

Franken gebildet), b) die Nordsee-Germanen (Angeln, Friesen, Sachsen -> 5.

Jahrhundert haben Britannien erobert), c) die Elb-Germanen (Cherusker-

>Sachsen, Chatten->Hessen, Markomannen->Thuringer, Sweben->Alemannen,

Semnonen). Zu den Ostgermanen gehörten u.a. die Goten deren Urheimat

Skandinavien war, Burgunder und Vandalen. Nordgermanen sind im wesentlichen

die in Skandinavien und Dänemark gebliebenen Völker, von denen einige erst

Jahrhunderte später als Normannen oder Wikinger im mitteleuropäischen Raum

auftauchten.

Die gesellschaftliche Gliederung der Germanen lässt als Grundprinzip eine

starke patriarchalische Autorität erkennen. Viele Stämme hatten Könige, die

die mit dem Götterkultzusammenhängenden Aufgaben zu erfüllen hatten.

3 Germanen und Römisches Reich

Schon 113 v.Chr. waren aus ihrer Heimat Jütland (ïîëóîñòðîâ â Äàíèè è ÔÐÃ)

vertriebenen (èçãíàííûå) Kimbern, Teutonen und andere Gruppen in das Gebiet

des Römischen Reiches eingedrungen, das damals bis in die südlichen Alpen

reichte, und hatten römische Heere besiegt. Um 71 v. Chr überschritt der

schwebische Heerkönig Ariovist mit zahlreichen Gefolgsleuten aus

verschiedenen Stämmen den Oberrhein; sie siedelten sich westlich des

Oberrheins an, bis Cäsar sie nach seinem Sieg über Arovist wieder

zurückdrängte. Bald gab es jedoch Bündnisse zwischen Rom und

Germanenfürsten. Im römischen Germanien, das um 90 Provinzen

(Hauptstadt=Mogontiacum) geteilt wurde, entwickelte sich ein blühendes

Städtewesen; römischen Techniken wie die Ziegel- (êèðïè÷), Keramik- und

Glasherstellung wurden übernommen, wobei die einheimischen Baumeister und

Handwerker am römischen Vorbild orientierte, aber durchaus eigenständige

Kulturformen schuffen. Auch wurde ein weiträumiges Strassennetz ausgebaut.

4 Arminius

Gebohren im Jahre 18 v.Chr als Sohn des Cherusfürster Segimer, kam Arminius

zusammen mit seinem Bruder Flavus als Kind zur militärischen Ausbildung

nach Rom. In den Germanienfeldzügen (ïîõîä) des Tiberius befehligte er 4-6

n.Chr die germanischen Hilfsgruppen, wofür er mit dem römischen Bürgerrecht

ausgezeichnet wurde. Nach der Rückkehr zu seinem Stamm stellte er sich

jedoch an die Spitze einer Verschwörung (çàãîâîð) gegen den römischen

Statthalter Publius Quanctilius Varus, der das römische Verwaltungs-,

Steuer- und Rechtssystem im rechtsrheinischen Germanien einzuführen

versuchte. Obwohl Varus von dem romfreundlichen Cherusker Segestes gewarnt

wurde, liess er sich im Herbst des Jahres 9 im Teutoburger Wald mit drei

Legionen in einer Hinterhalt locken (ïîïàäàòü â çàñàäó) und verlor sein

ganzes Heer (etwa 20 000 Mann); er selbst beging (íàõîäèòüñÿ) – nicht zuletzt wegen der warmen Quellen, - mit

prachtvollen Bauten ausstatten, zur Kaiserpfalz ausbauen liess. Die nach

dem Vorbild byzantischer Zentralbauten gestaltete achteckige Pfalzkapelle

mit dem aus Marmorplatten bestehenden Tronsitz des Kaisers im Obergeschoss

bildet noch heute den Mittelpunkt des Aachener Münsters. Das benachbarte

Rathaus steht auf dem Fundament der alten fränkischen Königshalle.

1.22. Lehnswesen (=Besitztum, das ein Lehnsherr einem Vasallen verliehen

hat) und Grundherrschaft

Der mittelalterliche Staat war ein “Personenverband“, er beruhte

(îñíîâûâàòüñÿ) auf dem persönlichen Verhältnis zwischen dem Herrscher und

dem von ihm in unterschiedlicher Weise und vielfachen Abstufungen

abhängigen Volk Im Fränkischen Reich war der mächtigste – der König. Neben

ihm gab es eine dünne Führungsschicht von Grundherren; auch die stark

aristokratisch geprägte Kirche besass viele Ländereien.

Der Grossgrundbesitz von König, Adel und Kirche war grundherrschaftlich

organisiert. Kennzeichnend für die Grundherrschaft waren die sogenannten

Fronhofsverbände. Sie bestanden aus einem vom Grundherrn betriebenen

zentralen Fronhof und von Unfreien verschiedenster Abstufung selbständig

bewirtschafteten Bauerngütern. Diese Unfreien, die man Grundholde nennt,

waren dem Grundherrn zu Abgaben und Arbeitsleistungen (Fronen) verpflichtet

und unterstanden seiner Gerichtsbarkeit. So entstand das Lehnwesen aus der

Verschmelzung von Landleihe und persönlicher Treue und Gefolgschaft, der

sogenannten Vasallidität. Der Lehnvertrag wurde auf Gegenseitigkeit

abgeschlossen, meist symbolisch dadurch, dass der Lehnsmann seine Hände in

die des Lehnsherrn legte. Der Lehnsmann verpflichtete sich zu Dienst und

Treue, der Lehnsherr übergab das Lehen und versprach Schutz und Treue. Der

Lehnvertrag endete erst mit dem Tod eines der Partner, doch auch Untreue

des einen entband den anderen seiner Treuepflicht.

Die Grossen des Reiches standen damit als königliche Vasallen in einem

Abhängigkeitsverhältnis zum Herrscher, aber sie waren auch einerseits als

Amtsträger, als Grafen, als Markgrafen, als Pfalzgrafen und Königsboten

(êóðüåð), andererseits als Besitzer eigener Grundherrschaften mit grossen

Machtfülle ausgestattet. Sie selbst konnten sich durch Vergabe von Land,

Rechten und Ämtern Untervasallen schaffen und damit einen eigenen

Machtapparat aufbauen. So setzte sich trotz der Bindung des Lehens an die

persönlichen Elemente Treue und Vasallität seit dem 9. Jahrhundert die

faktische Erblichkeit (íàñëåäñòâåííîñòü) der Lehen durch. Wegen der

zentralen Rolle von Grundherrschaft und Lehenswesen hat man der

Gesellschaftsform des Mittelalters den Namen “Feudalismus“ gegeben.

1.23. Reichsteilungen 843/870

Die fränkische Tradition der Herrschaftsteilung kam beim Tode Karls des

Grossen 814 nicht zur Geltung und schien mit der sogenannten Ordinato

Imperii (Reichsordnung) Ludwigs des Frommen von 817 vollends dem Gedanken

der Reichseinheit zu weichen, aber der Kaiser selbst löste mit der Änderung

der Nachfolgregelung zugunsten jüngsten Sohnes Karl des Kahlen

Sreitigkeiten aus, die schliesslich doch zur Teilung des Reiches führten.

Nach dem Tod des Vaters 840 verbündeten sich Ludwig der Deutsche und Karl

der Kahle gegen den kaiserliche Rechte beanspruchenden (ïðåòåíäóþùèé)

Lothar I. Der Bruderkrieg wurde 843 mit dem Teilungsvertrag beigelegt

(óëàæåíà). Lothar I erhielt Italien, Karl der Kahle behielt den westlichen,

Ludwig der Deutsche – den östlichen Teil. Die Reichseinheit blieb nominell

gewahrt. Die beabsichtigte Vereinigung von West- und Ostfränkischem Reich

gelang nur 885 unter Kaiser Karl III dem Dicken, einem Sohn Ludwigs des

Deutschen. Die in den Verträgen von Verdun und Ribemont (880) nach Westen

verschobene Grenze zwischen Teilreichen blieb über das Mittelalter hinaus

im wesentlichen bestehen.

|Daten |Ereignisse |

|113-101 |Kämpe der Römer mit Kimbern und Teutonen |

|v.Chr. | |

|58 v.Chr. |Sieg Césars über Sweben Ariovist bei Mülhausen |

|12-9 v.Chr. |Germanenkriege des Drusus |

|4-6 n.Chr |Germanenkriege des Tiberius |

|9 n.Chr. |Schlacht im Teutoburger Wald |

|69-70 |Aufstand des Batavers Civilis |

|Ab 90 |Bau des Limes |

|98 |Tacius’ “Germania“ |

|166-180 |Markomannenkriege Mark Aurels |

|375 |Hunneneinbruch (Zerstörung des Gotenreiches) ( |

|410 |Plünderung Roms durch die Westgoten ( |

|419-711 |Westgotenreich (bis 507 um Toulouse, dann in Spanien) |

|429-534 |Vandalenreich in Nordafrika |

|443-534 |Burgunderreich in den Westalpen |

|453 |Tod Attilas |

|455 |Plünderung Roms durch die Vandalen |

|476 |Absetzung des letzten weströmischen Kaisers durch den Skiren Odoaker |

|482-511 |Chlodwig König der Franken |

|486 |Sieg Chlodwigs über den römischen Statthalter Syagrius |

|493-526 |Theodorich der Grosse Ostgotenkönig in Italien |

|496 |Taufe Chlodwigs |

|507 |Verdrängung der Westgoten aus Gallien durch Chlodwing ( |

|531 |Vernichtung des Thüringerreiches durch die Franken |

|534 |Vernichtung des Burgunderreiches durch die Franken |

|534 |Vernichtung des Vandalenreiches durch Byzanz ( |

|535-553 |Ostgotenkriege Kaiser Justians des Grossen |

|568-774 |Langobardenreich in Italien |

|687 |Sieg Pippins des Mittleren bei Tertry |

|711 |Vernichtung des Westgotenreiches durch die Araber ( |

|741-768 |Pippin der Jüngere |

|754 |Pippinische Schenkung |

|5. Juni 754 |Märtyrertod des Bonifatius |

|768-814 |Karl der Grosse |

|772-804 |Sachsenkriege |

|774 |Vernichtung des Langobardenreiches durch Karl den Grossen |

|25. Dez 800 |Kaiserkrönung Karls des Grossen |

|843/870/880 |Teilungsverträge von Verdun/Meersen/Ribemont |

|843-876 |Ludwig der Deutsche ostfränkischer König |

|900-911 |Ludwig das Kind (letzter ostfränkischer Karolinger) |

 
 

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